Das neue Cookie-Gesetz (TTDSG) ab 1. Dezember 2021
Was sind nochmal Cookies?

Digitale Cookies sind nicht zum essen! Es handelt sich um kleine Textdateien, die der Browser auf dem Computer (oder Smartphone) speichert
Mit Cookies kann sich z. B. eine Website auch nach Tagen oder Monaten noch daran „erinnern“, welche Waren sich noch im Warenkorb des Nutzers befinden. Aber es geht darüber hinaus: Das Nutzerverhalten über viele Websites hinweg kann erfasst und innerhalt des Werbenetzwerks weitergegeben werden. Das ist der Grund, warum Sie manchmal auf jeder Seite immer wieder das gleiche Paar Schuhe als Werbung eingeblendet bekommen – kein Zufall!
Die Rechtslage ist die: Sie dürfen nicht alle Arten von Cookies ohne Weiteres speichern. Der EuGH hat 2019 entschieden: Nur Cookies, die technisch notwendig für die Seitendarstellung sind, dürfen sofort gespeichert werden (steht so auch in Art. 5 Abs. 3 der E-Privacy-Richtlinie).
Wenn Sie z. B. Marketing-Cookies speichern möchten, brauchen Sie die vorherige Einwilligung des Nutzers. In der Praxis hat daher fast jede Website mittlerweile ein „Cookie-Banner“. Dort kann man – sofern es korrekt funktioniert – selbst wählen, welche Cookies gespeichert werden (mit Checkboxen). Die technisch nicht notwendigen Cookies müssen bis zur Einwilligung technisch unterdrückt werden.
was ist wichtig für Kunden der smartline werbeagentur
Die meisten Webseiten unserer Kunden haben nur technisch notwendige Cookies auf der Webseite. Und hier gilt:
Der EuGH hat 2019 entschieden: Nur Cookies, die technisch notwendig für die Seitendarstellung sind, dürfen sofort gespeichert werden (dies steht so auch in Art. 5 Abs. 3 der E-Privacy-Richtlinie).
Lediglich bei Kunden, bei denen auch Google Werbung oder irgendwelche Fremdtools installiert sind, müssen genau geprüft werden. Wir haben trotzdem für viele Kunden einen Cookie-Hinweis eingebaut, obwohl es nicht notwendig ist! Bei Fragen sprechen Sie uns gezielt darauf an.
Fazit
Die aktuell gängige Praxis ändert sich nicht. Die richtige Umsetzung von Cookies-Bannern wird künftig eher verstärkt kontrolliert werden, wenn die Datenschutzbehörden personell besser aufgestellt sind. Die „Schonfrist“ ist allmählich vorbei.